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Elternbeirat

Zu Beginn jedes neuen Kindergartenjahres wird der Elternbeirat für die gesamte Einrichtung gewählt.


Dazu wählen alle Erziehungsberechtigten - also die Eltern der Kindergarten- und Krippenkinder - aus ihrer Mitte drei Elternvertreter und drei Stellvertreter.


Die Aufgabe des Elternbeirats ist es, die Zusammenarbeit zwischen dem Träger, dem Kindergarten, den Eltern und der Grundschule zu fördern. Der Elternbeirat unterstützt den Kindergarten bei der Organisation und Durchführung von Festen und Aktionen.
Er hat die Möglichkeit bei der Planung und Gestaltung von Elternabenden mitzuwirken.


Außerdem wird der Elternbeirat vom Träger und der Kindergartenleitung informiert und gehört, bevor wichtige Entscheidungen getroffen werden (z.B. Änderung der Öffnungszeiten, räumliche und sachliche Ausstattung, personelle Besetzung …)